Definition ordentliches/außerordentliches Mitglied
Hier können Sie nachlesen, inwiefern sich ordentliche von außerordentlichen Mitgliedern unterscheiden:
Ordentliche Mitglieder:
- Präventivfachkräfte im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung. Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen ihre Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (betriebseigene Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/Innen), als externe Sicherheitsfachkräfte bzw. Arbeitsmediziner/Innen, als Einzelpersonen oder im Rahmen eines sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Zentrums oder in einem Präventionszentrum der Unfallversicherungsträger ausüben bzw. ausgeübt haben
- „Sonstige Fachleute“ im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
- KoordinatorInnen nach dem BauKG
- PräventionsexpertInnen und Beauftragte im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung
- ArbeitsinspektorInnen
- Fachkundige Organe der Unfallversicherungsträger
Außerordentliche Mitglieder:
Außerordentliche Mitglieder sind solche, auf die die Bestimmungen für ordentliche Mitglieder nicht angewendet werden können, die jedoch die Vereinsarbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern und unterstützen.